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   BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21   

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BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21 (https://dejure.org/2022,7100)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21 (https://dejure.org/2022,7100)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2022 - 1 BvR 2622/21 (https://dejure.org/2022,7100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten 3G-Regelungen in Arbeitsstätten sowie im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV (§§ 28b Abs 1, Abs 5 S 1 Nr 1, S 4, S 5 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs in die ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen die sog. 3G-Regelungen an Arbeitsstätten und im ÖPNV; 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV; Nichtannahmebeschluss mangels hinreichender Begründung; Unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs u.a. in die ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV (§§ 28b Abs 1, Abs 5 S 1 Nr 1, S 4, S 5 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV; Nichtannahmebeschluss mangels hinreichender Begründung; Unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs u.a. in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin

  • rechtsportal.de

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen die sog. 3G-Regelungen an Arbeitsstätten und im ÖPNV

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV (§§ 28b Abs 1, Abs 5 S 1 Nr 1, S 4, S 5 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Darlegungen zur Schwere des Eingriffs in die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    3G-Regelungen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel an Arbeitsstätten und im ÖPNV - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2539
  • NVwZ 2022, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Dasselbe gilt für die gerügte Einschränkung ihres nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familienlebens (zu den Maßstäben BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - Rn. 108, 166 ff.).

    Auch den gesetzgeberischen Einschätzungs- und Ermessensspielraum berücksichtigt sie nicht, der dem Gesetzgeber in einer sich ständig verändernden Situation zusteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 204 ff., 216 f. und - 1 BvR 971/21 -, Rn. 114 f.).

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Daneben gilt Art. 33 Abs. 5 GG zwar für Richter und Richterinnen als Angehörigen des öffentlichen Dienstes, räumt diesen aber grundrechtsähnliche Individualrechte nur ein, soweit es um richterliches Amtsrecht geht, das gerade ihre persönliche Rechtsstellung mitgestaltet (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).

    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Daneben gilt Art. 33 Abs. 5 GG zwar für Richter und Richterinnen als Angehörigen des öffentlichen Dienstes, räumt diesen aber grundrechtsähnliche Individualrechte nur ein, soweit es um richterliches Amtsrecht geht, das gerade ihre persönliche Rechtsstellung mitgestaltet (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Daneben gilt Art. 33 Abs. 5 GG zwar für Richter und Richterinnen als Angehörigen des öffentlichen Dienstes, räumt diesen aber grundrechtsähnliche Individualrechte nur ein, soweit es um richterliches Amtsrecht geht, das gerade ihre persönliche Rechtsstellung mitgestaltet (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Dazu ist das als verletzt behauptete Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert und konkret bezogen auf die eigene Situation darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Art. 97 Abs. 1 GG ist kein rügefähiges Grundrecht im Sinne des § 90 BVerfGG (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 48, 246 ).
  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21
    Auch den gesetzgeberischen Einschätzungs- und Ermessensspielraum berücksichtigt sie nicht, der dem Gesetzgeber in einer sich ständig verändernden Situation zusteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 204 ff., 216 f. und - 1 BvR 971/21 -, Rn. 114 f.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Nicht einmal um eine sog. "Impfpflicht", deren Verfassungsmäßigkeit unter bestimmten Voraussetzungen mit Differenzierungen im Einzelnen durchaus vertreten wird (etwa Boehme-Neßler, NVwZ 2021, 1241 ff.; Richter, NVwZ 2022, 204 ff.; Schäferling/Tonti, COVuR 2021, 73, 74 f.; Rixen, in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kapitel 5 Rn. 57 ff.), geht es in dem Tweet (dass sich staatliche Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Impfpflicht, wie die sog. 3G-Regelungen, verfassungsrechtlich nicht als Impfpflicht verstehen lassen und nicht den für eine solche geltenden Rechtfertigungsvoraussetzungen unterliegen, hat das BVerfG unmissverständlich klargestellt, BVerfG 15.03.2022 ‒ 1 BvR 2622/21, NVwZ 2022, 713, 714, Rn. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test

    Sie ist nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Belastungen gerechtfertigt (vgl. BVerfG 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 123 ff., juris zu §§ 20a, 22a IfSG; vgl. auch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21 - Rn. 9, juris).

    (2) Die 3G-Regel für Arbeitsstätten verletzte die Klägerin auch nicht in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG; vgl. auch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21 - Rn. 9, juris).

    Der Gesetzgeber eröffnet damit ein Zeitfenster für die Testung und ermöglicht so, den Test morgens vor Arbeitsbeginn wie auch abends nach Arbeitsende vornehmen zu lassen (BVerfG Nichtannahmebeschluss 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21 - Rn. 9, juris).

  • BayObLG, 18.12.2023 - 201 ObOWi 1077/23

    Trotz Nichtgeltung der pandemiebedingten Maskenpflicht für Fahrzeuginsassen auf

    Dieser liege von ihrem Wohnort sechs Kilometer entfernt (BVerfG NVwZ 2022, 713, 714).
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